LOHN & GEHALTSOPTIMIERUNG AUF DEN PUNKT GEBRACHT
DIE MEISTGENUTZTEN LOHNBAUSTEINE

Der Arbeitgeber kann seinen Arbeitnehmern monatlich einen Sachbezug zukommen lassen. Die Freibetragsgrenze beträgt hier 44,-€ pro Monat
SACHZUWENUNGEN

Die Handyrechnung mit Zuschuss vom Chef. Das Handy und den Vertrag kann sich dabei jeder Mitarbeiter selbst auswählen.
HANDYRECHNUNG

Der Arbeitgeber kann Arbeitnehmern bei Abwesenheiten von mehr als 8 Stunden von der ersten Tätigkeitsstätte und dem Wohnort den Verpflegungsmehraufwand ersetzen.
MEHRAUFWAND

Der Arbeitgeber kann seinen Arbeitnehmer die im Kassen und Zähldienst verantwortlich sind, ein Fehlgeld von 16€ monatlich Steuer und Sozialversicherungsfrei aus
MANKOGELD

Arbeitnehmer, die über einen Internetanschluss verfügen, können sich die Kosten hierfür durch ihren Arbeitgeber bis 50,- monatlich bezuschussen lassen.
INTERNETANSCHLUSS

Der Arbeitgeber kann seinen Arbeitnehmern die Kosten für die Betreuung, Unterbringung und Verpflegung Ihrer nicht schulpflichtigen Kinder unbegrenzt Steuer & Sozialversicherungs-frei erstatten.
KINDERGARTENZUSCHUSS

Jeder Arbeitnehmer kann von seinem Arbeitgeber eine jährliche Erholungsbeihilfe erhalten, die er für Erholungszwecke nutzen kann.
ERHOLUNGSBEIHILFE
